Wahlen zum Presbyterium

30. November 2014

Alle sechs Jahre werden im Bereich der Evangelischen Kirche der Pfalz (Protestantische Landeskirche) die Presbyterien neu gewählt. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie, welche Frauen und Männer zusammen mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die Kirchengemeinde leiten. Darum möchten wir Sie über die Aufgaben des Presbyteriums informieren. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wenden Sie sich an Ihre Pfarrerin oder Ihren Pfarrer, an den Wahlausschuss bzw. an eine Presbyterin oder einen Presbyter.

Das Presbyterium - offen für alle Generationen

Für viele junge Menschen ist die Wahl zum Presbyterium die erste Wahl in ihrem Leben. Sie dürfen bereits mit der Vollendung des 14. Lebensjahres wählen. Wählbar ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat und konfirmiert ist. (Wer erst nach dem üblichen Konfirmationsalter Kirchenmitglied wurde, ist jedoch wählbar, ohne konfirmiert zu sein.) Nach "oben hin" gibt es für dieses Amt keine Altersgrenze. Das aktive und passive Wahlrecht gilt auch für ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die der Kirchengemeinde angehören.

Voraussetzung für alle Kandidatinnen und Kandidaten: Sie müssen Gemeindemitglied sein, sie sollten zur Mitarbeit in der Gemeinde bereit sein und am gottesdienstlichen Leben teilnehmen.